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Aktuelles -->!!!!Wagenbau: Darauf sollten Fastnachter achten!!!!

!!!!Wagenbau: Darauf sollten Fastnachter achten!!!!

1 Braucht jedes Fahrzeug – egal, ob Zugmaschine, Anhänger oder
Gespann – eine Betriebserlaubnis, wenn es an Karnevalsumzügen
teilnehmen will?
Ja. Eine Ausnahme gilt lediglich bei Fahrzeugen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 Kilometer pro Stunde.
2 Was ist zu tun, wenn keine Betriebserlaubnis (als Dokument)
vorliegt, zum Beispiel weil es sich um einen uralten Anhänger
handelt?
Ob eine Betriebserlaubnis für einen Anhänger vorliegt, lässt sich
nachvollziehen, wenn man gezielt nach einem Typschild und/oder nach
einer Fahrgestellnummer sucht. Im Zweifel ist ein amtlich anerkannter
Sachverständiger zurate zu ziehen.
3 Erlischt eine Betriebserlaubnis automatisch, wenn Fahrzeuge für
Brauchtumsveranstaltungen wie Fastnachtsumzüge mit An- oder
Aufbauten versehen sind?
Sie erlischt nur dann nicht, wenn die
Verkehrssicherheit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird. Fahrzeuge, die
wesentlich verändert wurden und auf denen Personen befördert werden,
müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet
werden. In dem Gutachten bescheinigt dieser gegebenenfalls, dass keine
Bedenken gegen die Verkehrssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs
bestehen.
4 Was sind wesentliche Veränderungen an Fahrzeugen? Vor allem
Veränderungen, die Fahrzeugteile betreffen, an deren Beschaffenheit
bestimmte Anforderungen gerichtet sind. Dazu zählen Zugeinrichtungen,
Bremsen, die Lenkung sowie An- und Aufbauten, durch die die zulässigen
Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden.
5 Darf allein der TÜV solche Gutachten erstellen? Nein, das dürfen
auch amtlich anerkannte Sachverständige beispielsweise von Dekra, GTÜ
oder KÜS.
6 Ist ein Gutachten immer erforderlich, sobald Personen auf einem
Wagen/einer Ladefäche transportiert werden?
Ja.
7 Wie viel kostet ein solches Gutachten? Die Erstbegutachtung kostet
TÜV-Ingenieur Hermann Jakobs zufolge 100 Euro, eine Verlängerung
desselben dann 50 Euro.
8 Wie lange gilt ein Gutachten? Bis zu einem Jahr lang. Jakobs: „Wir
stellen es aber normal nur bis zum Ende der Saison aus.“
9 Worauf ist bei Wagen, auf denen Personen befördert werden,
beispielsweise besonders zu achten?
Werden Personen im Stehen
transportiert, ist eine Mindesthöhe der Brüstung von einem Meter
einzuhalten. Bei sitzenden Personen oder Kindern gilt eine Mindesthöhe
von 80 Zentimetern. Ein- und Ausstiege sollten hinten oder an der Seite
sein. Jakobs: „Auf keinen Fall dürfen sie sich zwischen zwei miteinander
verbundenen Fahrzeugen befinden.“
10 Müssen Zugmaschine und Anhänger mit einer Bremse
ausgestattet sein?
Im Prinzip ja, Abweichungen sind allerdings möglich,
beschränkt auf örtliche Einsätze. Hat ein Anhänger keine Bremse oder die
Bremse kann nicht angesteuert werden, kann ein Hänger trotzdem
zulässig sein – abhängig von seinem Gewicht und der Beschaffenheit der
Zugmaschine. Solche Ausnahmen muss aber ein Sachverständiger
befürworten.
11 Wie sollten sich Veranstalter von Fastnachtsumzügen, an denen
Wagen teilnehmen, absichern?
Ein Veranstalter sollte sich vom
Zugteilnehmer das Sachverständigen-Gutachten vorlegen lassen. Jakobs:
„Wenn er das getan hat, ist er raus aus der Haftung.“